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Aufgrund der gesetzlichen Änderung erfolgt die Vergabe von Standplätzen zur gastronomischen Versorgung der Besucher der Musikschau und des Kirmesumzuges gemäß beiliegender Richtlinie.
Richtlinie zur Standplatzvergabe -Imbiss, Getränke, Eis- zur Musikschau am 05.09.2009 und zum Kirmesumzug am 06.09.2009 aus Anlass der Mühlhäuser Kirmes 2009
I. Kirmesumzug
1. Während der Durchführung des Kirmesumzuges am Sonntag, den 06.09.2009 besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Sondernutzungsgenehmigung und einer Ausnahme zur Straßenverkehrsordnung an den nachfolgend aufgeführten Stellen entlang der Umzugsstrecke zur Aufstellung von Schankwagen, Imbissständen und Speiseeisverkaufsständen. Aufgrund der Notwendigkeit der Einhaltung von Rettungswegen während des Kirmesumzuges ist die Möglichkeit auf folgende Standorte und Anzahl der Stände bzw. Wagen beschränkt.
Güldene Ecke 1 Standplatz
Bei der Marienkirche Ostseite 1 Standplatz
Obermarkt (vor dem Brunnen) 1 Standplatz
Obermarkt (vor der alten Post) 2 Standplätze
Steinweg (vor Drogeriemarkt Müller) 1 Standplatz
Steinweg (Platz vor der Allerheiligenkirche) 1 Standplatz
Steinweg (vor Haus-Nr.42+43 2 Standplätze
Kilianistraße (östlich der Persiluhr) 2 Standplätze
Erfurter Straße (vor Haus-Nr. 23+24) 2 Standplätze
Untermarkt (vor Haus-Nr. 25) 1 Standplatz
Untermarkt (am Bach neben Röbling-Denkmal) 2 Standplätze
Untermarkt (neben dem Brunnen bei der Kirche) 1 Standplatz
Untermarkt (vor dem Hochbett J.-S.-Bach-Platz) 2 Standplätze
2. Die Sondernutzung kann am 06.09.2009 nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr ausgeübt werden. Die Sondernutzungsfläche ist 14.30 Uhr beräumt der Stadt zu übergeben.
3. Anträge auf Sondernutzung werden ab dem 06.07.2009 bis zum 10.07.2009 schriftlich (Datum des Poststempels) oder persönlich während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
montags von 9 - 12 und 13 - 15 Uhr
dienstags von 9 - 12 und 13 - 18 Uhr
donnerstags von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr
freitags von 9 - 12 Uhr
vom Tiefbauamt, Neue Straße 10 entgegengenommen. Vor diesem Zeitpunkt eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Anträge sind auf dem Formular "Antrag auf Straßensperrung/Verkehrsraum-einschränkung", welches über die Internetseite der Stadt Mühlhausen
(www.muehlhausen.de / Rubrik Rathaus / Formulare / Tiefbauamt) heruntergeladen werden kann oder über das Tiefbauamt zu beziehen ist, zu stellen. Die benötigte Größe des Standplatzes ist genau anzugeben.
Bei Mehrfachanträgen wird zunächst nur 1 Stand berücksichtigt, erst nach dem 10.07.2009 können weitere Standplätze vergeben werden, sofern noch freie Standplätze bei den o. g. Flächen vorhanden sind.
4. Für die erteilte Sondernutzungserlaubnis und die Ausnahmegenehmigung werden Entgelte bzw. Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Verwaltungskostensatzung der Stadt Mühlhausen und Sondernutzungssatzung erhoben.
Der Sondernutzer ist eigenständig für die eventuell notwendige Bereitstellung von Strom/Wasser/Abwasser verantwortlich.
II. Musikschau
1. Während der Durchführung des Musikschau am Samstag, den 05.09.2009 besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Sondernutzungsgenehmigung und einer Ausnahme zur Straßenverkehrsordnung an den nachfolgend aufgeführten Stellen im Bereich Untermarkt zur Aufstellung von Schankwagen und Imbissständen. Aufgrund der Notwendigkeit der Einhaltung von Rettungswegen während der Musikschau ist die Möglichkeit auf folgende Standorte und Anzahl der Stände bzw. Wagen beschränkt.
Untermarkt (vor Haus-Nr. 31) 1 Standplatz
Untermarkt (am Bach neben Röbling-Denkmal) 2 Standplätze
Untermarkt (neben dem Brunnen bei der Kirche) 1 Standplatz
Untermarkt (vor dem Hochbett J.-S.-Bach-Platz) 2 Standplätze
2. Die Sondernutzung kann am 05.09.2009 nur in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeübt werden. Die Sondernutzungsfläche ist 17.00 Uhr beräumt der Stadt zu übergeben.
3. Für die Antragstellung gelten die gleichen Modalitäten wie die unter I., Punkt 3. - 4. genannten.
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